Beschwerdeverfahren

I. Einleitende Bestimmungen

  1. Reklamationsordnung der Firma REPRESS, spol. s r.o., Firmennummer: 469 69 951, MwSt.: CZ46969951, mit Sitz in Plucárna 3594/10, 695 01 Hodonín, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brünn, Abteilung C, Einlage 7144 /nachstehend auch "Lieferant" genannt/
  2. Dieses Reklamationsverfahren enthält Informationen über den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung des Rechts auf mangelhafte Erfüllung (im Folgenden auch "Reklamation" genannt) im Zusammenhang mit den zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten geschlossenen Kaufverträgen sowie Informationen darüber, wo die Reklamation eingereicht werden kann.
  3. Der Lieferant kann die Bestimmungen dieses Reklamationsverfahrens auf einen Abnehmer anwenden, der kein Verbraucher ist. Ist dies nicht der Fall, richten sich die Rechte aus der Mängelhaftung nach dem zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer geschlossenen Vertrag und den einschlägigen Bestimmungen des Zivil- und Handelsgesetzbuches.

II. Voraussetzungen und Modalitäten der Geltendmachung von Ansprüchen

  1. Der Käufer kann die Reklamation schriftlich per Post am Sitz des Verkäufers, telefonisch unter (+420) 518 341 700, (+420) 777 341 300 oder per E-Mail unter repress@repress.eu einreichen Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf der beanstandeten Ware durch einen Kaufbeleg nachzuweisen. Der Kunde verwendet vorzugsweise das nachstehende Musterformular, das dem Reklamierenden auf den Internetseiten der Firma REPRESS, spol. s r.o., www.repress.eu, zur Verfügung steht, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
  2. Der Ort der Beanstandung ist die autorisierte Servicestelle des Herstellers (in der Regel auf dem Garantieschein angegeben) oder der in Artikel II Absatz 1 oben genannte Sitz des Verkäufers. Wenn für die Ware kein Garantieschein des Herstellers, sondern nur der Garantieschein des Lieferanten vorliegt, ist der Ort der Reklamation immer der in Artikel II.1 oben genannte Sitz des Lieferanten.
  3. Um das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, ist es ratsam, dass der Käufer die folgenden Angaben macht:

      Organisation, Kontaktperson (Telefon, E-Mail)

      Artikelcode des Lieferanten und/oder interner Artikelcode

      Artikelbezeichnung des beanstandeten Produkts

      Beanstandete Menge (Stück)

      Bestellnummer des Lieferanten

      DL/Rechnungsnummer des Lieferanten

      Grund der Beschwerde

      Fotodokumentation

      Anforderung des Kunden

 

  1. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie eine Reklamation ohne unnötige Verzögerung geltend machen, sobald der Mangel entdeckt worden ist. Jede Verzögerung bei der weiteren Nutzung der Ware kann dazu führen, dass sich der Mangel vergrößert, die Ware an Wert verliert und ein Grund für die Ablehnung der Reklamation ist.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Anlieferung zu prüfen und deren Empfang im Lieferschein oder in einem den Lieferschein ersetzenden Dokument des Frachtführers (z.B. Frachtbrief) zu bestätigen. Der Käufer ist verpflichtet, sofort festgestellte Unstimmigkeiten an der Ware (in Bezug auf Qualität, Menge, Verpackung usw.) in denselben Dokumenten zu vermerken (einschließlich des Datums der Eintragung und der Identifizierung der Person, die die Eintragung vorgenommen hat (Unterschrift).
  3. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Abnehmer eine Bestätigung darüber zu geben, wann der Abnehmer sein Recht ausgeübt hat, welchen Inhalt die Reklamation hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Abnehmer verlangt; außerdem eine Bestätigung des Datums und der Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und ihrer Dauer, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Lieferanten die erforderliche Mitwirkung bei der Rücksendung der reklamierten Ware oder bei der Bereitstellung und Lieferung von Mustern, die den Mangel der Ware beweisen, zu gewähren.
  5. Der Lieferant entscheidet so schnell wie möglich über die Reklamation, wobei er die Komplexität der Reklamation berücksichtigt, die für eine professionelle Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Die Reklamation, einschließlich der Behebung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation erledigt werden, es sei denn, der Lieferant vereinbart mit dem Abnehmer eine längere Frist. Der vergebliche Ablauf dieser Frist wird als wesentliche Vertragsverletzung angesehen.
  6. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Abnehmer die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation und die Dauer der Reklamation schriftlich zu bestätigen.
  7. Der Abnehmer ist verpflichtet, die reklamierten Waren spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die Forderung hätte beglichen werden müssen, abzunehmen; danach ist der Lieferant berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Waren auf eigene Rechnung an den Abnehmer zu verkaufen. Der Lieferant muss den Abnehmer im Voraus über dieses Verfahren informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Abnahme der Waren einräumen. Der Lieferant ist berechtigt, die Ware erst dann an den Abnehmer herauszugeben, wenn die Reparatur- und Lagerkosten in voller Höhe bezahlt worden sind. Verweigert der Abnehmer unter diesen Umständen die Annahme der Ware, wenn z.B. die Kosten für die Reparatur und die Lagergebühr höher wären als der Wert der Ware, ist der Lieferant berechtigt, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und die dem Lieferanten durch den Verkauf an einen Dritten entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Käufer ist hiervon im Voraus zu unterrichten.
  8. Die Grundvoraussetzung für die Reklamation von Nichtkonformitäten (Mängeln) der Ware ist die Vorlage (Lieferung) der gesamten beanstandeten Warenmenge in der Originalverpackung, mit der Original-Kennzeichnung der Verpackung und der Ware selbst zur Beurteilung und deren schriftliche Mitteilung an den Lieferanten, es sei denn, beide Parteien vereinbaren etwas anderes.
  9. Wenn der Abnehmer nicht mehr über die Originalverpackung der Ware verfügt und sich entschlossen hat, die reklamierte Ware über den Spediteur an den Lieferanten zurückzusenden, sollte der Abnehmer im eigenen Interesse die Ware so verpacken, dass sie während des Transports ausreichend vor Schäden geschützt ist, und in diesem Zusammenhang dafür sorgen, dass die Ware mit den erforderlichen Symbolen (z.B. zerbrechlich) gekennzeichnet ist.    
  10. Reklamationen, die nach Ablauf der Garantiezeit geltend gemacht werden, oder Reklamationen, bei denen der Käufer das reklamierte Produkt nicht zur Untersuchung zur Verfügung stellt oder nicht die erforderliche Unterstützung bei der Lösung der Reklamation leistet oder bei denen das Herstellungsdatum nicht festgestellt werden kann, werden nicht anerkannt.
  11. Die Reklamation des Kunden wird abgelehnt, wenn der Kunde einen Mangel geltend macht, der bereits in der Vergangenheit reklamiert wurde und ein angemessener Nachlass auf den Kaufpreis gewährt wurde.

III. Umfang der Rechte aus mangelhafter Leistung

  1. Die Rechte und Pflichten des Lieferanten und des Bestellers in Bezug auf die Garantie des Lieferanten für die Beschaffenheit der Ware bei der Abnahme und die Rechte des Bestellers aus mangelhafter Erfüllung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 2161 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. (im Folgenden auch "Bürgerliches Gesetzbuch") und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (im Folgenden auch "Verbraucherschutzgesetz").
  2. Der Lieferant haftet dem Abnehmer dafür, dass die Ware bei der Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Lieferant gegenüber dem Käufer dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer mangelfrei ist:

      der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie der Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und anderen vereinbarten Merkmalen entspricht,

      für den Zweck geeignet ist, für den der Käufer sie benötigt und dem der Verkäufer zugestimmt hat,

      mit dem vereinbarten Zubehör und einer Gebrauchsanweisung, einschließlich einer Montage- oder Installationsanleitung, geliefert wird,

      der Gegenstand für den Zweck geeignet ist, für den er üblicherweise verwendet wird, auch im Hinblick auf die Rechte Dritter, die Gesetzgebung, die technischen Normen oder die Verhaltenskodizes der Branche, falls es keine technischen Normen gibt,

      die Ware in Menge, Qualität und anderen Eigenschaften, einschließlich Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, den üblichen Eigenschaften von Waren derselben Art entspricht, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, auch unter Berücksichtigung öffentlicher Äußerungen des Verkäufers oder einer anderen Person in derselben Vertragskette, insbesondere Werbung oder Kennzeichnung,

      der Gegenstand mit Zubehör, einschließlich Verpackung, Montageanleitung und anderen Gebrauchsanweisungen, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, geliefert wird,

      die Sache in Qualität oder Ausführung dem Muster oder der Probe entspricht, die der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat.

 

  1. Als Mangel gilt nicht eine Veränderung (der Eigenschaften) der Ware, die auf Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende oder unsachgemäße Lagerung, natürliche Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware hergestellt ist, vom Kunden oder einem Dritten verursachte Schäden oder sonstige unsachgemäße Eingriffe zurückzuführen ist.
  2. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Erhalt ein Mangel, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.
  3. Weist die Ware nicht die in Artikel III Absatz 2 genannten Eigenschaften auf, so kann der Käufer auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen, es sei denn, dass dies in Anbetracht der Art des Mangels unzumutbar ist; betrifft der Mangel jedoch nur einen Teil der gelieferten Ware, so kann der Käufer nur den Ersatz der tatsächlich mangelhaften Ware verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten.
  4. Der Käufer hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf Lieferung einer neuen Ware oder Ersatz eines Teils, wenn die Sache wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann. In einem solchen Fall hat der Kunde auch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  5. Tritt der Besteller nicht vom Kaufvertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung mangelfreier neuer Ware, auf Ersatz eines Teils der Ware oder auf Nachbesserung der Ware keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Besteller ist auch dann zu einem angemessenen Preisnachlass berechtigt, wenn der Lieferer nicht in der Lage ist, eine neue mangelfreie Ware zu liefern, einen Teil der Ware zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, sowie wenn der Lieferer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels dem Besteller erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.
  6. Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Ware wusste, dass die Ware mangelhaft war, oder wenn der Käufer den Mangel verursacht hat.
  7. Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher ist, übernimmt der Lieferant nur dann eine Garantie, wenn dies in der gelieferten Ware ausdrücklich angegeben ist. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucherkunden beträgt 24 Monate für neue Waren.
  8. Der Besteller hat seine Rechte aus der mangelhaften Leistung unverzüglich nach Entdeckung des Mangels auszuüben. Der Lieferer haftet nicht für eine Erhöhung des Schadensumfangs, wenn der Besteller die Ware nutzt, obwohl er den Mangel kennt. Macht der Besteller den Mangel gegenüber dem Lieferer zu Recht geltend, so läuft die Frist zur Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für die Zeit, in der die Ware in Reparatur ist und der Besteller sie nicht benutzen kann.
  9. Die Frist für die Ausübung der Mängelrechte kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, die je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung, der Korrektheit und Intensität der Nutzung oder der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten variiert.
  10. Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung um eine wesentliche Vertragsverletzung, so hat der Käufer Anspruch darauf:

      den Mangel durch Lieferung einer neuen Sache ohne den Mangel oder durch Lieferung der fehlenden Sache zu beheben,

      den Mangel durch Nachbesserung der Sache zu beseitigen,

      einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis, oder

      von dem Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Der Käufer hat den Verkäufer bei der Anzeige des Mangels oder unverzüglich nach Anzeige des Mangels über das von ihm gewählte Recht zu informieren. Der Käufer kann die getroffene Wahl nur mit Zustimmung des Lieferers ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Beseitigung des Mangels verlangt hat und der Lieferer dem Käufer mitgeteilt hat, dass er den Mangel nicht beseitigen wird, der Käufer statt der Beseitigung des Mangels einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Übt der Besteller sein Recht nicht rechtzeitig aus, so stehen ihm die Rechte aus Artikel III Nr. 12 bis III Nr. 14 zu.
  2. Der Lieferant haftet auch für Mängel, die innerhalb von zwei Jahren nach der Abnahme auftreten, insbesondere wenn die Sachmängelhaftung bei der Abnahme gemäß Artikel III.2 nicht greift.
  3. Ein Mangel gilt als wesentliche Vertragsverletzung, wenn der Kunde den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss vorhergesehen hätte; andernfalls handelt es sich um einen Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
  4. Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl eine neue Sache liefern zu lassen, nachzubessern, einen angemessenen Preisnachlass zu erhalten oder vom Vertrag zurückzutreten (mit dem Recht auf vollständige Rückerstattung des Kaufpreises).
  5. Der Käufer hat das Recht, sich eine neue, mangelfreie Sache liefern zu lassen, ein Teil auszutauschen, eine Preisminderung zu erhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von der Art des Mangels, wenn die Sache wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer Vielzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann.
  6. Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung um eine unerhebliche Vertragsverletzung, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises.
  7. Solange der Besteller das Recht auf Minderung des Kaufpreises nicht ausübt oder vom Vertrag nicht zurücktritt, kann der Lieferer das Fehlende nachliefern oder den Rechtsmangel beseitigen. Andere Mängel kann der Lieferer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung beseitigen; die Wahl darf den Besteller nicht unzumutbar belasten.
  8. Wenn der Lieferant die Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vornimmt oder verweigert, kann der Käufer einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann die getroffene Wahl nicht ohne die Zustimmung des Lieferanten ändern.
  9. Hat der Lieferant eine über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie abgegeben, so richtet sich deren Anwendung nach dieser Reklamationsordnung, es sei denn, die Bestätigung des Lieferanten über die Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung, der Garantieschein oder der Vertrag sehen etwas anderes vor.
  10. Wird die Forderung für berechtigt befunden, so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm bei der Ausübung seines Rechts entstanden sind.
  11. Im Falle einer ungerechtfertigten Forderung hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Erstattung der mit der Forderung verbundenen Kosten.
  12. Gleichzeitig hat der Anbieter gegen den Kunden (Verbraucher) keinen Anspruch auf Ersatz der im Zusammenhang mit der Reklamation entstandenen Kosten (dies gilt nicht, wenn von einem offensichtlichen Rechtsmissbrauch durch den Kunden - Verbraucher auszugehen ist, z. B. bei wiederholten ungerechtfertigten Forderungen).
  13. Der Lieferant stellt dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung über das Datum, an dem der Verbraucher die Reklamation eingereicht hat, ihren Inhalt und die Art und Weise, wie die Reklamation zu erledigen ist, aus. Darüber hinaus stellt der Anbieter dem Verbraucher eine Bestätigung über das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation aus, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur. Im Falle einer abgelehnten Reklamation muss der Verkäufer dem Verbraucher eine schriftliche Begründung für die Ablehnung geben.
  14. Kommt es zu keiner Einigung zwischen dem Kunden und dem Anbieter, kann sich der Kunde an bestehende außergerichtliche Systeme zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (z. B. www.vasestiznosti.cz) oder an das zuständige Gericht wenden.
  15. Ein Kunde, der Verbraucher ist, hat das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit, die sich aus einem Kaufvertrag oder einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ergibt. Das tschechische Gewerbeaufsichtsamt ist die für die außergerichtliche Streitbeilegung zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.coi.cz.
  16. Die außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit gemäß Artikel III Nummer 24 wird ausschließlich auf Antrag des Verbrauchers und nur dann eingeleitet, wenn die Streitigkeit nicht unmittelbar mit dem Anbieter beigelegt werden konnte. Der Antrag kann spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der Verbraucher das streitige Recht erstmals gegenüber dem Anbieter ausgeübt hat.
  17. Der Verbraucher hat das Recht, eine außergerichtliche Streitbeilegung online über die OS-Plattform auf der Website ec.europa.eu/consumers/odr/ einzuleiten.

IV. Schlussbestimmungen

  1. Das Beschwerdeverfahren wurde im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Verbraucherschutzgesetzes, ausgearbeitet.
  2. Beschwerden werden in Übereinstimmung mit dieser Beschwerdeordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Verbraucherschutzgesetz und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften bearbeitet.
  3. Das Beschwerdeformular kann hier heruntergeladen werden.

Dieses Beschwerdeverfahren ist ab dem 1. April 2024 gültig.

 

1. 4. 2024
REPRESS, spol. s r.o.
, ID: 469 69 951

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